Weil wir Österreicher so gerne abschätzig auf die USA schauen, zeige ich gerne immer wieder, was wir lernen können. Oder wo wir gewarnt sein können.
1967 trat der Freedom of Information Act unter Lyndon B. Johnson in den USA in Kraft. Das dritte Land weltweit!
2025 wird mit dem Informationsfreiheitsgesetz das österreichische Amtsgeheimnis zu Grabe tragen.
59 Jahre hat Österreich gebraucht, um ein vergleichbares Gesetz zu verabschieden.
Keine Sorge, begeistert sind die Regierungen in den USA auch nicht immer, denn lästig ist es allemal, wenn Journalist*innen nachfragen, hinter den Vorhang schauen. Wie immer wird hier wie dort um Verbesserungen gerungen, nur in den USA schon seit mehr als einem halben Jahrhundert. Skandale hat es gegeben, aber in Wahrheit ist gerade dies ein Zeichen der Stärke einer Demokratie, dass Missbrauch aufgedeckt wird. Anstatt zu Jammern, dass es schon wieder einen Skandal gibt, sollten wir froh sein, dass wir davon erfahren. Autokratische Staaten verstehen dies zu verhindern, durch Eingriffe in Justiz und eine freie Medienlandschaft.
Österreich hat sich lange gewehrt, Beamtenstaat hat einen völlig anderen Klang in unserem Ländchen, ein gelungener Schutz für Regierung und Beamt*innen gegen neugierige Bürger*innen. Ich gestehe, als ich dies in der Bibliotheksausbildung lernte, dachte ich mir, wenn mir tatsächlich ein Skandal unterkommen würde, würde ich dafür auch ins Gefängnis gehen. Denn es widersprach meinem demokratischen Empfinden auch schon vor 30 Jahren. Denn eines war mir klar, wird das Amtsgeheimnis verletzt, kann es dienstrechtliche, arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben. Leider finde ich nicht, den einen Fall, wo ein Bibliothekar angezeigt wurde, nach 30 Jahren kann ich mich auch nur vage erinnern.
Berühmt ist Österreich auch für das Metternich’sches System – bis heute Inbegriff von Verfolgung und Unterdrückung von Demokratie, Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit.
Das Amtsgeheimnis ist seit 1925 in der Verfassung verankert. Das bedeutete, es brauchte eine Zweidrittelmehrheit um es endgültig aufzuheben. Und ebenso um das Informationsfreiheitsgesetz in der Verfassung festzuschreiben.
Damit ist Österreich das letzte demokratische Land in Europa, das eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht hat. Und nicht nur europaweit, das kleine Palau mit 18.000 Einwohner hat auch keines.
Woher ich das weiß?
Die Webseite Global Right to Information Rating hat es mir verraten.
Wie immer, wenn ich eines nachschaue, finde ich etwas Anderes erstaunliches. 1766 hat das erste Land ein solches Gesetz verabschiedet, noch vor der französischen Revolution, vor der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, war Schweden das erste, das ein solches beschloss. Da gab es noch einiges hin und her, aber es war das erste „Tryckfrihetsförordningen“, Gesetz über die Pressefreiheit, wo die Informationsfreiheit festgeschrieben wurde, während wir ein ausgeklügeltes Spitzelwesen unter Metternich entwickelten. Finnland schließlich das 2. 1950 und die USA 1966 als drittes.
Wie auf der Webseite ersichtlich, ist es kein monolithischer Block, der Zugang zu Informationen ist unterschiedlich, gesetzlich festgeschrieben ist es auch in Ländern, wo ich den Zugang tatsächlich bezweifle. Aber das ist eine andere Geschichte.
Jetzt freue ich mich einmal über einen ersten Schritt zur Informationsfreiheit.
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